Sicherheit

Egal, wie Ihre speziellen Planungsfragen aussehen, ob es die Beratung zur Umsetzung Ihrer Projekte, Unterstützung beim Einreichen einer ZiE oder der Glasstärkenberechnung für die AbZ ist, bei P+S erhalten Sie fachgerechte Antworten.
Gerne vermitteln wir Ihnen einen Kontakt zu unserem Partner für statische und konstruktive Fragestellungen, dem Ingenieurbüro Dr. Siebert. Das Ingenieurbüro Dr. Siebert hat sich unter anderem auf Glas und dessen baustatische Berechnungen spezialisiert. Mehr Wissen unter www.pauli.de.

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2011 wurden die Teile 1 und 2 der neuen Glasnorm DIN 18008 veröffentlicht. In naher Zukunft wird diese auch bauaufsichtlich eingeführt werden. Mit den Teilen 1 und 2 sind linienförmig gelagerte
Verglasungen abgedeckt.

 
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Mit TRLV (Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen) gekennzeichnete Dächer entsprechen dieser eingeführten Vorschrift oder weichen nicht wesentlich ab. Sie können ohne weitere Nachweise verwendet werden. Eine Statik von Konstruktion und Glas ist vorhanden.

 
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Mit TRPV (Technische Regeln für Bemessung und Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen) gekennzeichnete Produkte entsprechen dieser eingeführten Vorschrift oder weichen nicht wesentlich ab. Der Anwendungsbereich ist sehr eingeschränkt, da z. B. für die Punkthalter in der Regel eine AbZ erforderlich ist.

 
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Bei Produkten mit dieser Kennzeichnung gilt die AbZ für Punkthalter und Glas, für die Tragkonstruktion ist ein statischer Nachweis erforderlich. Die Bemessung des Glases erfolgt einfach mittels Bemessungsdiagrammen.

 
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So gekennzeichnete Vordächer haben eine AbZ und können ohne weitere Nachweise verwendet werden.

 
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Diese Kennzeichnung besagt, dass für das betreffende Produkt eine ZiE (Zustimmung im Einzelfall) erforderlich ist, die bei der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag erteilt wird. Bei der Antragsstellung unterstützen wir Sie gerne mit den erforderlichen Unterlagen. In einigen Bundesländern existiert eine sogenannte „Bagatellregelung“, was eine formelle Einreichung der ZiE erspart.

 
 
 
 
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